Das Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz behandelt Männer und Frauen ungleich: Wenn ein Mann zeugungsunfähig ist, kann eine Samenspende in Betracht gezogen werden. In der Schweiz ist das seit 2001 legal, solange die Spende nicht anonym erfolgt. Im Gegensatz dazu steht die Eizellspende für Frauen, deren Eizellreserve durch vorzeitige Wechseljahre, Krankheit oder Alter erschöpft ist, in der Schweiz unter Strafe. Immer mehr Frauen suchen daher im Ausland Unterstützung.
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