Kein Entkommen - Zur DDR-Zeit kontrollierten Partei und Geheimdienst, wie Verbrechen aufgeklärt, Täter bestraft und die Bürger informiert wurden. ZDFinfo deckt die spektakulärsten Fälle von damals auf. Auch die Folge "Kein Entkommen" der Doku-Reihe "Mysteriöse Kriminalfälle der DDR" macht deutsch-deutsche Geschichte anhand schicksalhafter Ereignisse erlebbar. Im Blickfeld stehen Opfer, Täter und Ermittler - und der Alltag im real existierenden Sozialismus. Auch im Arbeiter- und Bauernstaat wurde gemordet, geraubt und betrogen - wie in jedem Land der Welt. Doch öffentlich darüber berichtet wurde in DDR-Medien kaum. Was Ermittler, Staatsanwälte, Kriminologen und Journalisten damals nicht laut sagen durften, das enthüllen sie nun in der Dokumentation. Im Fokus der Folge "Kein Entkommen" steht unter anderem das Verbrechen eines flüchtigen Sowjetsoldaten, das ein traumatisiertes Dorf in Brandenburg und viele offene Fragen hinterließ. Die Stasi war zwar in die Ermittlungen involviert, doch die Vernehmungen führte allein der große Bruder. In einem anderen Fall hielt ein spektakulärer Postraub die Ermittler zwei Jahre lang in Atem. Der Posträuber selbst erzählt von seinen Motiven und seiner Zeit im Gefängnis. Verbrecher durften vom Regime keine Gnade erwarten. In mehreren Fällen verhängte das Gericht die Todesstrafe für den Täter. So auch im Fall der Tötung eines Dorfpolizisten, korrekterweise als ABV zu bezeichnen. Solche "Abschnittsbevollmächtigte" waren eine DDR-typische Polizei-Instanz auf lokaler Ebene. Selbst ein persönlich motivierter Angriff gegen einen ABV wurde vom System kategorisch als Angriff auf den Staat beziehungsweise als "Terrorismus" betrachtet und entsprechend drastisch bestraft. Insgesamt 164 Todesurteile wurden in der DDR vollstreckt. Erst 1987 wurde die Todesstrafe offiziell abgeschafft. Authentische Dokumente aus dem umfangreichen Stasi-Unterlagen-Archiv, Zeitzeugen, Ermittler und Experten zeigen auf, unter welchen Umständen die meisten, aber nicht alle Fälle aufgeklärt wurden. Und der Fall eines jugendlichen Straftäters wirft Licht auf ein finsteres Kapitel des DDR-Strafvollzugs: In sogenannten Jugendhäusern erlebten die Insassen eine Behandlung, die viele von ihnen bis heute schwer traumatisiert zurücklässt.
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