In Deutschland werden etwa 90 Prozent aller Tötungsdelikte aufgeklärt. Doch es gibt auch Fehlurteile. Einige werden korrigiert, andere bleiben Unrecht. Ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben, ist für einen rechtskräftig Verurteilten und seine Anwälte nicht einfach. Denn es müssen neue Beweise vorgelegt oder der Justiz Fehler nachgewiesen werden. Die Suche nach der Wahrheit bleibt schwierig.
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