Notsituation bei Hundeangriff

„Der Fall“: Messerattacke auf Theo - Töten für den eigenen Hund?

11.08.2021 um 17:39 Uhr

Fast jeder Hundehalter hat sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie er handeln kann, wenn der eigene Hund von einem aggressiven, viel größeren Vierbeiner angegriffen wird. Was ist erlaubt? Was ist gesetzeswidrig? Darf man alles tun, um den eigenen Hund zu schützen? In der True-Crime-Reihe „Der Fall“ nimmt sich Rechtsanwältin Xenia Verspohl eine Akte mit einem besonders schweren Fall vor. Klaus B. erstach den American-Staffordshire-Terrier-Mix „Theo“ mit einem Messer, als der seinen Chihuahua-Rüden „Max“ angriff.

Zwei Sichtweisen

"Der Fall" beschreibt den Ablauf des Geschehens von dem Aufeinandertreffen der Hunde am Gartenzaun bis zu Theos Angriff auf den kleinen Hund. Dabei gibt es zwei Sichtweisen. In der Videobeschreibung bei YouTube heißt es: „Klaus B. sagt, Theo hätte seinen Hund in den Hals gebissen, die Messerattacke sei notwendig gewesen, um Max’ Leben zu retten. Theos Besitzerin Vittorina L. nimmt die Situation anders wahr: Der American-Staffordshire-Terrier-Mix hätte Max am Hals gepackt und zu Boden gedrückt.“

Ermittlungsverfahren und Strafprozess

Rechtsanwältin Xenia Verspohl spricht in dem knapp 11 Minuten langen Video unter anderem mit Hundetrainer Florian Vogel, der das Verhalten eines American-Staffordshire-Terriers erklärt. Es stellt sich unter anderem die Frage, wie die Angriffssituation wirklich aussah. Außerdem gibt Oberstaatsanwalt Robert Hartmann Auskunft über die rechtliche Seite des Falls. War es eine Notsituation oder nicht? Durfte Klaus B. Theo ungestraft töten? Bekommen die Besitzer des getöteten Hundes Schadensersatz?

„Der Fall“ ist das Gesellschafts-Crime-Format von funk, dem Gemeinschaftsangebot der ARD und des ZDF. Das Team der YouTube-Reihe setzt sich zusammen aus der Ärztin und Journalistin Nemi El-Hassan, der Investigativ-Journalistin Yannah Alfering, der Kriminalpsychologin Lydia Benecke, der Rechtsanwältin Xenia Verspohl, dem Gerichtsreporter Miguel Helm und dem Tech-Journalisten Daniel Laufer. Ihre unterschiedlichen Hintergründe und Fachkenntnisse ermöglichen es, die behandelten Straftaten aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen.

Die Videos der Reihe sind bei YouTube und in der ZDF- und der ARD-Mediathek abrufbar.

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