Harte Regeln für die Datingshow-Kandidaten

Verträge der „Bachelorette“-Boys: Geldstrafe bei Gewichtszunahme

16.08.2021 um 15:35 Uhr

Auch schon gewundert, weshalb bislang alle verschmähten Kandidaten den „Bachelorette“-Korb so gefasst hinnahmen? Brav umarmen, Glück wünschen, höchstens ein trauriger Blick in die Kamera und eine kleine „Ach wie Schade“-Ansprache im anschließenden RTL-Interview. Alle so höflich, aus gutem Grund: Denn wer schimpft, muss zahlen. So steht es in den Verträgen der Liebessuchenden geschrieben.

Die Jungs, die vor laufender Kamera um Maximes Gunst werben, müssen sich an strenge Benimm-Vorschriften halten. Ansonsten wird’s teuer. Die vertraglich geregelten Vorgaben beziehen sich BILD-Informationen zufolge unter anderem auch aufs Körpergewicht der Kandidaten.

„Bachelorette“-Klauseln: Diese Regeln gelten für Maximes Jungs

  • Bei Abfuhr höflich bleiben: RTL duldet keine Ausraster mehr, weder beim „Sommerhaus der Stars“ noch im Dating-Genre. Daher verpflichten sich die Teilnehmer dazu, Sender, „Bachelorette“ oder Konkurrenten keinesfalls zu beschimpfen. Vor allem, wenn Mann bei der Rosenvergabe leer ausgeht.
  • Abstand halten: Die Regeln gelten insbesondere auch dem Schutz von Maxime. So darf kein Teilnehmer sie bedrängen, wozu laut BILD etwa unerlaubtes Anfassen oder unangenehmes Anstarren zählen.
  • Porno-Verbot: Knutschen und Sex vor laufender Kamera sind erlaubt, aber auf eigene Gefahr, was das gesundheitliche Risiko betrifft. Bedingung für die Show-Teilnahme ist ganz generell jedoch: Der Kandidat darf in seiner Vergangenheit keine Pornos gedreht haben.
  • Geheimnisse gibt’s nicht: Wer bei der Sendung mitmacht, willigt unangekündigten Handy- und Koffer-Kontrollen für die Dauer der Dreharbeiten ein.
  • No-Gos: Sexistische und rassistische Witze und solche über sexuelle Orientierung sowie Beleidigungen von Personen und Anschreien anderer werden bestraft.
  • Keine Kummer-Kilos: Essensstreik bei Liebeskummer oder die dreifache Eisportion wegen gebrochenem Herzen? Besser nicht. Die Jungs verpflichten sich mit Vertragsunterzeichnung dazu, ihr Gewicht zwischen Dreharbeiten und Ausstrahlungstermin zu halten. Sie dürfen also rund zwei bis drei Monate weder ab- noch zunehmen.

Bei einem Verstoß gegen eine der Regeln drohen dem Kandidaten laut BILD-Bericht Geldstrafen bis zu 5001 Euro. Wer es mit der Quarantäne vor den Dreharbeiten nicht sonderlich ernst nimmt, muss 100 Euro zahlen. Mit einer Vorstrafe hat man übrigens überhaupt keine Chance, jemals eine Rose zu bekommen. Die Produktion verlangt ein lupenreines Führungszeugnis für die Teilnahme an der Show.

„Die Bachelorette“: Immer mittwochs, 20.15 bei RTL

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