Die strikten Auflagen der 11. Staffel.

„Der Bachelor:“ Mobbing, Corona, Intimkontakte – alles vertraglich geregelt

21.01.2021 um 15:13 Uhr

Der aktuelle „RTL-Bachelor“ Niko Griesert und die 22 Kandidatinnen müssen sich in der 11. Staffel an strikte Auflagen halten, mit einem dazugehörigen Strafenkatalog bei Nichteinhaltung.

Nach Informationen von BILD beinhaltet dieser Katalog neben einen Läster- und Mobbing-Verbot, den Corona-Hygiene-Regeln und Social-Media-Vorschriften auch eine Klausel, die die intimen Kontakte während der Produktion der Show regelt. Das sind die strengen Regeln bei „Bachelor“:

  • Lästern verboten: Der Ruf des RTL-Formates darf nicht beschädigt werden, daher dürfen sich die Teilnehmer nicht abfällig über aktuelle oder künftige „Bachelor“- bzw. „Bachelorette“-Kandidaten und -Kandidatinnen äußern
  • Kein Mobbing: RTL hat scheinbar aus der letzten, skandalösen Staffel „Das Sommerhaus der Stars“ gelernt und gibt strenge Verhaltensregeln für den Umgang der Teilnehmer untereinander vor. Schikanöses Verhalten wird nicht geduldet.
  • Beziehungsstatus unbekannt: Bei Instagram, twitter und allen andere Sozialen Medien darf bis zum Ende der Produktion nichts veröffentlicht werden, was auf den Beziehungsstatus schließen lässt.
  • Körperkontakt auf eigene Gefahr: Kommt es während der Produktion zu „Intimkontakten“ zwischen der Teilnehmerin und anderen Personen (Bachelor, Crew, etc.), passiert das auf eigene Verantwortung. Zudem müssen die Teilnehmer versichern, dass keine ansteckenden Krankheiten wie HIV bekannt sind.
  • Corona-Auflagen: Während der RTL-Produktion galten strikte Hygiene-Regeln und keine der 22 Kandidatinnen hat sich mit Corona infiziert. Nur eine Make-up-Artist soll während der Dreharbeiten positiv getestet worden sein. Deshalb durfte Niko Griesert auch nur 17 der 22 Single-Damen am ersten Abend kennenlernen. Fünf Kandidatinnen mussten sich in Quarantäne begeben. "Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, haben die Teilnehmerinnen erst nach weiteren Tests und der Zustimmung der zuständigen Gesundheitsämter an 'Der Bachelor' teilgenommen", erklärte RTL.

Bei einem Verstoß gegen eine Vertragsregel, drohten den Kandidatinnen angeblich Strafen in Höhe von bis zu 5000 Euro – bei einer TV-Gage, die zwischen 500 und 5000 Euro liegen soll.

Hier könnt ihr lesen, warum einige Teilnehmerinnen schon in der ersten Folge einen dicken Hals hatten.

„Der Bachelor“: Mittwochs, 20.15 Uhr bei RTL und abrufbar für TVNOW-Abonnenten

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