Hass im Netz - Unterwegs mit Strafverfolgern

Die Story im Ersten: So teuer können Hasskommentare werden

06.12.2021 um 18:46 Uhr

Wer im Internet unterwegs ist und dort Hass-Kommentare postet, der rechnet in der Regel nicht damit, dass sich irgendwann die Staatsanwaltschaft meldet. Viele sind der Meinung, dass man im Netz ungestraft alles rausposaunen kann, was man möchte. Doch Hate-Speech kann ernste Konsequenzen haben. Volksverhetzung, Morddrohungen und Aufforderungen zu Straftaten werden von den Behörden auch online verfolgt, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Eine Doku im ERSTEN zeigt heute, wie Strafverfolger bei „Hass im Netz“ vorgehen und welche Strafen verhängt werden können.

Hausdurchsuchungen und hohe Geldstrafen

So ist in der „Story im Ersten“ ein Mann zu sehen, der wegen Beleidigung und wegen verbotener NS-Zitate zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt wird. Ein anderer muss für eine Aufforderung zur Straftat 1680 Euro zahlen. Nur zwei Beispiele, die deutlich machen, dass Straftaten im Netz Konsequenzen haben. Es sind sogar Haftstrafen möglich. Bis zum Moment der Verurteilung sind viele Hater der Meinung, dass sie nur ihre Meinung gesagt haben. Ein Trugschluss.

In seiner Reportage über „Hass im Netz“ begleitet Grimme-Preisträger Klaus Scherer unter anderem Ermittler bei einer Hausdurchsuchung. Er bekommt außerdem Einblicke in verdeckte Online-Ermittlungen des Verfassungsschutzes. An anderer Stelle lässt er sich zeigen, wie Betreiber von Web- und Social-Media-Seiten die Kommentarspalten überprüfen und strafbare Inhalte zur Anzeige bringen.

Strafantrag notwendig

Scherer zeigt aber auch, wann das Gesetz gegen Hasskriminalität nichts ausrichten kann. Es ist nämlich ein Strafantrag bzw. eine Verfolgungsermächtigung nötig. Der Sender schreibt dazu: „So reagieren etwa Bundestagsabgeordnete bisher unterschiedlich auf Hass-Posts gegen sie, obwohl sie selbst das neue Gesetz auf den Weg brachten. Während etwa der bisherige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, CDU, eine im Film dokumentierte üble Beleidigung auf NDR-Anfrage hin lieber ignorierte, stellt seine amtierende Stellvertreterin Claudia Roth von den Grünen stets den nötigen Strafantrag.“

„Die Story im Ersten: Hass im Netz“ läuft heute, 6. Dezember 2021 um 23.35 Uhr im ERSTEN. Die Reportage ist auch in der ARD-Mediathek abrufbar.

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