Einer härter als der andere!...
Einer härter als der andere!
Im TV kann so einiges schief gehen, vor allem dann, wenn Sendungen oder...
Bei der Buchung, auf der Reise, am Urlaubsort: Überall lauern böse Überraschungen, die die Ferienfreude empfindlich trüben können. Diese Tricks der Reiseanbieter sollten Sie kennen.
Ein Artikel von Bettina Koch
Im Anfang steht der Urlaubstraum. Die schönsten Wochen des Jahres werden oft lange im Voraus geplant, denn Vorfreude gehört schließlich mit zum Urlaubsvergnügen. Umso ernüchternder, wenn dann schon bei der Anreise etwas schiefläuft und man statt Entspannung Stress und Frust verspürt. Juristin Sabine Blanke vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland bekommt täglich Beispiele auf den Tisch: Beschwerden von Reisenden, die wegen einer Busverspätung ihren Flug verpassten, von Touristen, die am Urlaubsort das Ferienhaus neben einer Baustelle vorfanden oder den Pool ohne Wasser. Ganz nach Juristenart sortiert Blanke die Fälle sofort: „Man muss unterscheiden: Was ist eine Unannehmlichkeit und was wirklich ein Reisemangel?“ Nur bei Letzterem hat man Anspruch auf Entschädigung. „Am besten ist die Prävention“, rät die Verbraucherschützerin. „Vor vielem Unbill kann man sich nämlich ganz gut schützen.“ Und für den Rest ist es gut, seine Rechte zu kennen.
Fast die Hälfte der Deutschen bucht ihre Urlaubsreise übers Internet. Auf Vergleichsportalen lässt sich nach dem vermeintlich besten Angebot suchen. Das ist praktisch, aber auch undurchsichtig: Reisepreise wechseln, Bewertungen könnten gekauft sein, zusätzliche Servicepauschalen lauern etwa bei Flugbuchungen ohne hauseigene Kreditkarte am Ende der Buchung. Expertin Blanke rät dazu, sich das ins Auge gefasste Hotel auf unterschiedlichen Anbieterseiten anzusehen. „So bekommt man einen Überblick und lässt sich nicht von schönen Fotos blenden.“ Ob diese nämlich auch im rechtlichen Sinn irreführend sind, lässt sich meist schwer nachweisen.
Mit enttäuschten Urlaubern hat auch Moderator Jo Hiller in der NDR-Doku "Die Tricks der Reisebranche" gesprochen, Mo, 19. Juni, 21 Uhr im NDR gesprochen. Mit seinem Team ist Hiller auf deutschen Campingplätzen unterwegs und reist auf die beliebteste Insel der Deutschen, nach Mallorca. Dort probieren sie Familien- und Singleangebote aus und decken mithilfe von Insidern und Kennern der Branche die Tricks der Reisebranche auf.
Abgesehen davon, dass die Enttäuschung am Urlaubsort dann schon eingetreten ist. Eine Welt für sich sind die Texte in Katalogen und auf Reiseportalen. „Familiäre Atmosphäre“ kann auf Kinderlärm hinweisen. „Meerblick“ kann bedeuten, dass man einen Streifen Blau sieht. Bei genauerem Lesen kann es sich auch um einen „seitlichen Meerblick“ handeln – was heißt, dass man sich aus dem Fenster lehnen muss, um Wasser zu erspähen. Tipp: Auf Google Maps das Hotel per Satellitenansicht checken.
Sabine Blanke ermuntert zu mehr Eigeninitiative: „Viele Verbraucher lesen nicht genau oder interpretieren falsche Dinge hinein.“ Fallen lauern auch bei der Flugbuchung. Oft klickt man auf die Fluglinie mit dem niedrigsten Preis und den wenigsten Umstiegen. Doch im Verlauf der Buchung kommen meist noch Aufpreise für Gepäck, Sitzreservierung, Umbuchbarkeit und weitere Extras hinzu. „Kaum jemand erinnert sich an den ursprünglichen Preis“, so Blanke. Gerade Billigfluglinien haben die Kosten für Gepäckstücke stark erhöht. Am Ende sind sie nicht wirklich günstiger, haben aber oft weniger angenehme Flugzeiten. Genau ansehen sollte man sich die Umsteigezeiten: Sie liegen teilweise in der Nacht. „Direktflug“ bedeutet nicht, dass der Flieger ohne Zwischenstopps ans Ziel gelangt, sondern nur, dass man bei den Zwischenlandungen nicht die Maschine wechselt. Wer ohne Zwischenlandung ankommen will, muss einen „NonstopFlug“ buchen.
Wer seine Reise individuell plant, bucht nach Sabine Blankes Erfahrung am besten direkt bei einer Airline. Wenn etwa Vergleichsportale eine Vermittlungsgebühr verlangen, wird diese meist nicht erstattet, falls die Airline den Flug storniert. Eine häufige Falle sind Reiserücktrittsversicherungen, die im Buchungsverlauf als besonders günstig angepriesen werden. Eine solche Absicherung ist zwar ratsam, meist lohnt sich jedoch eher die Jahrespolice bei einer Versicherung. Ärgerlich und nicht selten: Bei der Buchung werden Namen falsch eingegeben oder Hin- und Rückflug vertauscht. „Bei Flugbuchungen gilt wie bei allen Reiseleistungen nicht wie beim Onlineshoppen ein Widerrufsrecht, daher vor dem Abschicken genau lesen und ausdrucken“, rät Blanke. Fehler sofort bei der Airline melden, manche erlauben Änderungen in den ersten 24 Stunden.
Der absolute Urlaubs-Gau? Man verpasst seinen Flug! Das passiert jedes Jahr etlichen Reisenden, etwa weil die Fahrt zum Flughafen weiter war als angenommen, weil Bus oder Zug ausfielen oder starke Verspätung hatten. Man kann sich dann natürlich in ein Taxi setzen und zum Flughafen flitzen – aber man darf nicht erwarten, dass Bahn oder Busunternehmer später dafür aufkommen, wenn man nicht alles in einem Paket gebucht hat. „Der Auftrag des Busunternehmers ist, einen von A nach B zu bringen“, so die Juristin. „Ob man danach noch einen Flug erwischen muss, ist Risiko des Reisenden. Ausnahmen gelten für Shuttleservices.“
Ihr Tipp: einen großzügigen Zeitpuffer einplanen und checken, ob der Bus am Ort der Abfahrt eingesetzt wird oder vorher schon andere Stationen hat, denn das erhöht die Gefahr. Natürlich gibt es auch für Verspätungen Regeln: Bei einer Individualreise im Bus zählt nur die verspätete Abfahrt. Eine verspätete Ankunft ist anders als bei Bahn oder Flug rechtlich nicht relevant. Tipp: Verspätungen und Unbill wie ausgefallene Klimaanlage und fehlende Liegewagen im Zug dokumentieren oder bestätigen lassen.
Eine skurrile, aber häufige Reisepanne: Bei einer Toilettenpause fährt der Bus einfach weiter, bevor alle wieder eingestiegen sind. „Zu klären, ob der Busfahrer früher als verabredet losfuhr oder der Reisende sich verspätet hat, ist immer sehr schwierig“, weiß Expertin Blanke aus der Praxis. Sie empfiehlt, stets bei einer Gruppe zu bleiben – wenn mehrere Personen fehlen, fällt das eher auf. „Außerdem immer etwas Geld und das Handy dabeihaben, wenn man aussteigt.“ Zu der ganzen Aufregung kommt speziell bei Busfahrten noch hinzu, dass das Gepäck oft verschollen bleibt.
Auch bei Fluglinien lauern Fallen: Bis zwei Wochen vor Abflug sind Änderungen ohne Entschädigung erlaubt. Sollte die Abflugzeit kurzfristig um mehr als eine Stunde vorverlegt werden, könnte man vom Flug zurücktreten. Für die Entschädigung kommt es darauf an, ob die Fluglinie selbst Schuld hat oder etwa ein Streik des Bodenpersonals oder ein Vulkanausbruch. Nur im ersten Fall muss die Airline einen Ausgleich zahlen. Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder eine im Notfall nötige Hotelübernachtung bleiben davon unberührt. Immerhin muss die Fluglinie Änderungen im Flugplan mitteilen. Wer über ein Portal gebucht hat, bekommt solche Informationen oft nicht weitergeleitet.
Auch am Flughafen sind Airlines nicht mehr so kulant wie früher: Gewicht und Maße des Gepäcks werden inzwischen oft kontrolliert. Dann muss das Handgepäck gegebenenfalls aufgegeben werden – meist zu überhöhten Preisen. „Die Zahl an Gepäckstücken, Gewicht und Größe sind übrigens auch bei Busreisen oft festgelegt“, weiß Verbraucherschützerin Blanke. Nicht nur bei Fernreisen ist es ratsam, sich beim Auswärtigen Amt über Vorschriften und die Sicherheitslage zu informieren (auswaertiges-amt.de). Die zugehörige App „Sicher Reisen“ auf dem Smartphone informiert per Pushnachricht über reiserelevante News am Reiseziel wie etwa Streiks in Frankreich, Hochwasser in Italien, Waldbrände in Griechenland.
Endlich angekommen! Und dann wird man am Mietwagenschalter in einer fremden Sprache zugetextet: Der reservierte Wagen sei nicht vorrätig, eine Umbuchung nötig, ein Diebstahlschutz sinnvoll – immer läuft es auf höhere Kosten hinaus. Sabine Blankes Tipps: „Mietwagen in aller Ruhe mit allen Versicherungen zu Hause buchen und bestehende Policen kopieren, oft gilt die Haftpflicht auch für Mietwagen im Ausland.“ Schäden am Auto fotografieren, ebenso den Tankstand bei der Rückgabe. Selbst vollzutanken ist immer günstiger. Lokale Anbieter sind okay, man sollte aber auf Portalen die Bewertungen beachten (etwa bei billigermietwagen.de).
In Regionen mit Wasserknappheit untersagen Behörden, wie aktuell in Südfrankreich, mitunter, Pools zu befüllen oder Gärten zu wässern. „Entgangene Urlaubsfreuden sind zwar entschädigungsfähig, jedoch könnte sich die Rechtsprechung mit dem Klimawandel ändern“, so die Juristin. Manches gilt auch als landestypisch und damit zu tolerieren, etwa Ameisen. Auf Campingplätzen lässt die Ausstattung der Anlagen manchmal zu wünschen übrig (siehe TV-Tipp), auch das gebuchte Ferienhaus kann enttäuschen. Stets gilt: Sofort dokumentieren und melden! Eine Anlaufstelle wäre etwa das juristische Team des Europäischen Verbraucherzentrums (evz.de), an das man sich bereits aus dem Urlaub wenden kann. Es informiert über Rechte und hilft – kostenlos.