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Großes Aufatmen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern: Sachsen-Anhalt hätte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ) nicht blockieren dürfen, urteilte das Bundesverfassungsgericht und verfügte die sofortige Erhöhung des Beitrags pro Haushalt.
Dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk seit Jahresbeginn weniger Geld zufließt als zur Deckung ihres Bedarfs notwendig wäre, stellt demnach eine Verletzung der Rundfunkfreiheit dar. Die Karlsruher Richter entschieden sich daher, die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags mit Wirkung zum 20. Juli vorläufig in Kraft zu setzen. Damit steigt der Rundfunkbeitrag nun sofort von 17,50 auf 18,36 Euro. Eine rückwirkende Erhöhung des Beitrags für das erste Halbjahr 2021 erfolgt nicht.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Den Bedarf ermittelt die unabhängige Kommission KEF. Die bislang blockierte Gebührenerhöhung ist die erste seit 2009. Mit ihr solle eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.
Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags kam im Dezember letzten Jahres nicht zustande, da in Sachsen-Anhalt die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten daraufhin die Verfassungsbeschwerden ein. Hintergrund der Blockade Sachen-Anhalts war ein Koalitionsstreit zwischen CDU, SPD und Grüne. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden.
In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.
In der der Vergangenheit wurde von unterschiedlichen Seiten immer wieder Kritik am öffentlichen-rechtlichen „Zwangbeitrag“ geübt und eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. Im Kern wird kritisiert, dass die Verwaltung der elf Rundfunkanstalten in Deutschland zu viel Geld verschlingt und der Programmauftrag nicht erfüll wird: Danach müssen die Programme den Zuschauern und Zuhörern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Den Sendern wird häufig vorgeworfen, dass ein zu großer Teil des Rundfunkbeitrags in Unterhaltungsformate oder Sportlizenzen investiert wird.
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow
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