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Die europäische Verbraucherschutz-Organisation „BEUC“ hat jetzt fast 25.000 Beschwerden über die Joy-Con-Drift-Problematik der „Nintento Switch“ an die EU-Kommission weitergeleitet. Im offiziellen Beschwerdebrief dazu heißt es, dass mit der frühzeitigen Fehlfunktion gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde. Nach Angaben von Verbrauchern waren die Gamecontroller in zahlreichen Fällen innerhalb der ersten zwei Nutzungsjahre defekt.
Verbraucherbeschwerden gingen europaweit in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Portugal, Italien, Norwegen, der Slowakei, Slowenien und Griechenland ein. „Joy-Con Drift“ bezeichnet die Problematik, dass sich Charaktere in den Spielen bewegen, ohne dass man den Controller berührt. Dadurch wird die Konsole unbrauchbar.
Die europäische Verbraucher-Organisation BEUC und ihre Mitglieder fordern eine europaweite Untersuchung des Problems und die Verpflichtung von Nintendo, die vorzeitigen Ausfälle des Produkts zu beheben. Bis dahin sollten die fehlerhaften Gamecontroller kostenlos repariert und die Verbraucher über die begrenzte Lebensdauer informiert werden. Seit dem Markteintritt wurde von der Konsole weltweit mehr als 68 Millionen Stück verkauft, viele davon in Europa.
Die Generaldirektorin der BEUC, Monique Goyens, sagte: „Die Verbraucher gehen davon aus, dass die von ihnen gekauften Produkte lange halten und dass sie nicht für teure Ersatzteile aufgrund eines technischen Defekts bezahlen müssen. Nintendo muss nun geeignete Lösungen für die Tausenden von Verbrauchern finden, die von diesem Problem betroffen sind." Sie führt weiter aus:
„Es ist höchste Zeit für Unternehmen, keine Produkte mehr auf den Markt zu bringen, die schnell kaputtgehen. Die Entstehung des unnötigen Elektronikschrotts widerspricht völlig den Zielen des Europäischen Green Deal“. Die BEUC ist der Dachverband von 44 unabhängigen Verbraucherorganisationen aus 32 Ländern.
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