Vorbestellt, bezahlt und noch nicht lieferbar

PlayStation5: Verbraucherzentrale mahnt saturn.de ab

16.01.2021 um 08:51 Uhr

Hast du auch eine PS5 bei saturn.de vorbestellt und bezahlt, wartest aber vergeblich auf die Lieferung? Dann könnte eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen interessant für dich sein. Bei den Verbraucherschützern ist ein Fall aufgelaufen, in dem ein Kunde schon Ende September 2020 eine PlayStation 5 vorbestellt hat. Es gab seitens saturn.de laut Verbraucherzentrale Sachsen keine unverzügliche Bestellbestätigung. Dies sei aber im Online-Handel gesetzlich vorgeschrieben.

Stattdessen forderte saturn.de besagten Kunden laut Pressemitteilung einige Tage später dazu auf, die PS5 zu bezahlen. Der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, Sten Wagner, sagt dazu:

"Ein Blick in die AGB von saturn.de verrät, dass mit der Zahlung gar kein Vertrag zustande käme. Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung will saturn.de hier einen Vertrag geschlossen sehen.“

In der Pressemitteilung heißt es weiter: 

Wenn saturn.de eine Zahlungsaufforderung versendet, und wie vorliegend den Versand der Ware bei Zahlungseingang ankündigt, kann der Verbraucher davon ausgehen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Denn die Zahlung des Kaufpreises macht aus Sicht des Kunden nur Sinn, wenn bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, der Grundlage für seine Zahlung ist – üblicherweise will kein Kunde Geld zahlen, also die eigene Leistungspflicht erfüllen, ohne einen Anspruch auf die Gegenleistung zu haben.

Daher hat die Verbraucherzentrale Sachsen saturn.de nun wegen unwirksamer AGB, irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

PS5 noch immer nicht lieferbar

In den AGB heißt es laut Verbraucherzentrale Sachsen außerdem, dass bereits gezahlte Leistungen bei Nichtlieferung zurückgezahlt würden. Saturn.de ließe dabei aber offen, wie lange das Geld der Kunden einbehalten wird. Zum jetzigen Zeitpunkt – Mitte Januar – sei die PlayStation 5 noch immer nicht als lieferbar gelistet. Diese Umgang mit Kunden sei nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam.

Tipp: Wer eine PS5 bestellt hat und immer noch auf die Lieferung wartet oder verunsichert ist, kann sich telefonisch oder per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen.

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