Stiftung Warentest stellt Musterbrief zur Verfügung

Netflix-Preiserhöhung unwirksam: Bis zu 226 Euro lassen sich zurückfordern

04.03.2022 um 18:20 Uhr

Das Landgericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass Preiserhöhungen für Netflix-Abonnements unwirksam waren. Wenn das Urteil bestätigt wird, können viele Netflix-Kunden zu viel gezahlte Abo-Gebühren zurückfordern.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands war eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Netflix nicht transparent genug formuliert. Dieser Einschätzung folgte das Gericht.

In den Nutzungsbedinungen von Netflix steht wortwörtlich: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamt­kosten wider­zuspiegeln."  In dem Urteil (Az. 52 O 157/21) des Landgerichts Berlin heißt es nun, dass dieser Passus viel zu unklar sei und die Interessen der Kunden nicht fair berücksichtige. Die Konsequenz: Die vergangenen Preiserhöhungen wären unzulässig, Kunden könnten die zu viel bezahlten Abo-Gebühren zurückfordern.

Der Bundes­gerichts­hof muss das Netflix-Urteil erst bestätigen

Dieser Ansicht sind auch die Rechtsexperten der Stiftung Warentest, die trotz laufender Revision damit rechnen, dass "das für die Berufung zuständige Kammerge­richt in Berlin und der Bundes­gerichts­hof das Urteil bestätigen werden." Besonders interessant ist das Urteil für Langezeitkunden, die die bisherigen Preiserhöhungen stets mitgegangen sind.

Netflix könnte Kunden, die mit Forderungen auf das Unternehmen zugehen, das Abo kündigen. Es spräche aber nach Ansicht der Experten nichts dagegen, anschließend einfach ein neues Konto zu eröffnen. Von der Stiftung Warentest wurde errechnet, dass jemand, der seit Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo zahlt, bis zu 226 Euro zuzüglich Zinsen von Netflix zurückfordern könnte, sobald das Urteil bestätigt ist. Mit dieser Rückzahlung ließe sich das Premium-Abo für 17,99 Euro ein ganzes Jahr bezahlen.

Stiftung Warentest hat für Netflix-Kunden, die zu einer Rückforderung berechtig sind, einen Musterbrief zum Download bereitgestellt.

Quellen
  • Stiftung Warentest
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