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Der Rundfunkbeitrag ist bei vielen Deutschen verhasst. Sie wollen die "GEZ"-Gebühr, wie sie früher hieß, nicht zahlen. Doch welche Strafen drohen, wenn die GEZ dauerhaft nicht gezahlt wird?
Mit der GEZ-Gebühr, aktuell 18,36 Euro pro Monat, finanzieren die Bürger den Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk, dazu gehören neben ARD und ZDF auch die Dritten (wie WDR, NDR & Co) und der Deutschlandfunk. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die ARD & ZDF planen, den Rundfunkbeitrag auf bis zu 25 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Bundesländer lehnen ein Erhöhung der Rundfunkgebühren ab 2025 strikt ab, die Sender sind zum Sparen gezwungen. Trotzdem: Viele Deutsche lehnen die Beitragspflicht grundsätzlich ab und einige wenige weigern sich auch, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Zum Verständnis: Eigentlich ist die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schon seit 2013 in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt worden. Der Rundfunkbeitrag sollte deswegen nicht mehr als GEZ-Gebühr bezeichnet werden. Da die Alternative aber deutlich bürokratischer klingt und weniger schnell über die Lippen geht, wird im Volksmund immer noch die Bezeichnung GEZ verwendet.
...heißt, dass grundsätzlich jeder Haushalt die GEZ bezahlen muss, unabhängig davon, ob überhaupt Radio- oder Fernsehgeräte betrieben werden. Nur bestimmte Gruppen aus der Bevölkerung sind von der Zahlung ausgenommen:
Die Mehrheit der Deutschen findet den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro übringes zu hoch. Laut einer Umfrage von T-Online aus dem Juni 2023 sind es 72 Prozent der Befragten, die dieser Meinung sind. Nur 22 Prozent sagen, der Beitrag sei genau angemessen und 4 Prozent findet die 18,36 Euro zu niedrig, würde also den Plänen von ARD und ZDF zustimmen.
Wer lediglich vergisst, den Rundfunkbeitrag pünktlich zu bezahlen, der muss nur einen sogenannten Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, jedoch mindestens acht Euro.
Wer die Zahlungsaufforderung dauerhaft ignoriert und auch keinen Widerspruch einlegt, dem droht eine Konto- oder Lohnpfändung. Ist das nicht möglich, kann es auch Besuch vom Gerichtsvollzieher geben, der nach pfändbaren Gegenständen Ausschau hält. Außerdem droht Verweigerern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden kann.
Von allen Beitragszahler waren 93 Prozent der Konten zum 31. Dezember des vergangenen Jahres ausgeglichen, vermeldete der Beitragsservice vor wenigen Tagen. Doch die verbliebenen 7 Prozent waren „in Verzug“ – bezahlten also zu wenig oder keine GEZ-Gebühren. Das sind gut 3,2 Millionen Deutsche. Bei rund einer Million Bürgern tauchte der Gerichtsvollzieher auf und klebte den Kuckuck auf zu pfändenden Gegenstände.
In Extremfällen kann der Staat dann sogar die sogenannte Beugehaft (Erzwingungshaft ) anordnen, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird. Im Jahr 2016 gab es einen Fall einer Frau aus Chemnitz, die für mehrere Wochen ins Gefängnis musste. Sie verweigerte immer wieder die Zahlung und selbst mit Bußgeldern konnte man sie nicht zum Einlenken bewegen. Beugehaft ist aber nur das allerletzte, juristische Mittel für absolute Härtefälle.
Die Rundfunkanstalten haben kein gesteigertes Interesse dran, dass Bürger aufgrund nicht gezahlter Rundfunkbeiträge in Haft müssen.
Strafgefangene sind übrigens bundesweit vom Rundfunkbeitrag befreit, das gilt auch für Freigänger im offenen Vollzug.
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