Urteil im "Ingwer"-Verfahren

Alfons Schuhbeck: So lange wandert der TV-Koch in den Knast

27.10.2022 um 16:08 Uhr

Das Urteil im Steuerhinterziehungsprozess um Alfons Schuhbeck (73) ist gefallen.

Der Starkoch muss für drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung ins Gefängnis, wie das Landgericht München I laut "Spiegel" nun urteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von über vier Jahren ohne Bewährung gefordert, seine Verteidigung hoffte auf eine Bewährungsstrafe. Zuvor hatte Schuhbeck vor Gericht mehrere Teilgeständnisse abgegeben.

Schuhbeck war in 25 Fällen wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung angeklagt, wie das Landgericht München bereits am 22. August mitteilte. Aufgrund der kolportierten Höhe der Steuerhinterziehung von mehr als zwei Millionen Euro stand eine Gefängnisstrafe im Raum.

Für das sogenannte "Ingwer"-Verfahren - benannt nach einer der liebsten Zutaten des Kochs - hatte das Gericht 18 Hauptverhandlungstermine vorgesehen.

Der 73-Jährige hatte in der Vergangenheit zahlreiche TV-Auftritte, wie in der ZDF-Sendung „Küchenschlacht“. Seine aktuelle Kochshow wurde vom Bayerische Rundfunk schon während des Prozesses aus dem Programm genommen. Konkret geht es um fünf Folgen von „Alfons & Ali – Genuss hoch 3“. Diese sollten eigentlich ab 16. Oktober immer sonntags um 17.15 Uhr ausgestrahlt werden. Auch die neuen Folgen von „Schuhbecks Küchenkabarett“, eigentlich geplant ab dem 20. November, werden nicht ausgestrahlt.

"Ingwer-Prozess": Muss TV-Koch Alfons Schuhbeck ins Gefängnis?
"Ingwer-Prozess": Muss TV-Koch Alfons Schuhbeck ins Gefängnis?
Anklage wegen Steuerhinterziehung in 25 Fällen
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