ADAC klärt auf

Koffer kaputt oder sogar verloren? DIESE Rechte hast du als Fluggast!

22.02.2024 um 09:30 Uhr

Reisen soll Freude und Entspannung bringen, doch was ist, wenn man am Zielort feststellt, dass das Gepäck beschädigt oder gar nicht angekommen ist? Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können den Start in den wohlverdienten Urlaub erheblich trüben. Aber keine Sorge, als Fluggast bist du nicht machtlos. Über klare Richtlinien und zu deinen Rechten in solchen Fällen informiert der ADAC.

Koffer kaputt oder sogar verloren? DIESE Rechte hast du als Fluggast!

Deine Rechte bei Gepäckproblemen

Wenn dein Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder verspätet an deinem Urlaubsort eintrifft, hast du Anspruch auf Schadenersatz. Dieser deckt notwendige Ersatzkäufe ab, zu denen in der Regel Kleidung und Toilettenartikel zählen. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, bis zu 1500 Euro pro Reisendem für solche Ersatzkäufe zu erstatten. Wichtig dabei ist, dass du deine Käufe auf das Wesentliche beschränkst und sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrst.

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Was tun bei Gepäckverlust oder -beschädigung?

Sollte dein Koffer auf dem Flug beschädigt worden sein oder nicht ankommen, ist es entscheidend, sofort am Flughafen zu handeln. Fülle einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) am Schalter der Fluggesellschaft aus. Dieser Schritt ist essentiell, um später deine Ansprüche geltend machen zu können. Für Pauschalreisende gilt dies ebenso. Zudem solltest du den Gepäckaufkleber als Nachweis aufbewahren.

Fristen und Ausschlüsse

Beachte, dass beschädigtes Gepäck innerhalb von sieben Tagen und verspätetes Gepäck spätestens 21 Tage nach der Ankunft schriftlich bei der Airline gemeldet werden muss. Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind von der Haftung ausgenommen, weshalb diese immer im Handgepäck transportiert werden sollten.

Besonderheiten bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen wird ein Gepäckproblem als Reisemangel gewertet. Neben der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen kannst du bei deinem Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises beantragen. Die Höhe der Minderung variiert je nach Einzelfall, wobei Gerichte zwischen 15 bis 50 Prozent des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag zusprechen können.

Praktische Tipps

  • Dokumentation: Bewahre alle Belege deiner Notkäufe und den Gepäckaufkleber sorgfältig auf.

  • Meldung: Melde Gepäckprobleme umgehend am Flughafen und halte die Fristen für die schriftliche Meldung bei der Airline ein.

  • Wertsachen: Transportiere Wertsachen stets im Handgepäck, um Verluste zu vermeiden.

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